B E I T R I T T
Frage:
Welche
Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich Mitglied einer Freiwilligen
Feuerwehr werden kann?
Antwort:
Mitglied der
Feuerwehrjugend kann man bereits ab vollendetem 10. Lebensjahr werden. Ab
vollendetem 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 65. Lebensjahr kann man aktiven
Feuerwehrdienst verrichten. Voraussetzung ist, dass man die erforderliche
Eignung (gute Kenntnisse der deutschen Sprache, körperliche Gesundheit, ...)
besitzt.
Natürlich können
auch Frauen einer Freiwilligen Feuerwehr beitreten.
Bei Minderjährigen
ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.
Frage:
Wer
entscheidet darüber, ob ich in die Feuerwehr aufgenommen werde?
Antwort:
Der örtlich zuständige
Feuerwehrkommandant entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes. Der
Vollständigkeit halber sei hier auch angeführt, dass er die Aufnahme ohne
Namhaftmachung von Gründen verweigern kann. Der Feuerwehrkommandant muss binnen
3 Monaten über die Aufnahme entscheiden.
Frage:
Was
sind eigentlich die Aufgaben einer Feuerwehr?
Antwort:
Aufgaben der
Feuerwehren sind primär die Bekämpfung und die Mitwirkung bei der Verhütung
von Bränden sowie die Abwehr von örtlichen Gefahren.
Darüber hinaus
hat die Feuerwehr für ihre Einsatzbereitschaft Sorge zu tragen. Dazu gehören
insbesondere folgende Aufgaben:
Feuerwehren können
auch bei der Abwehr von überörtlichen Gefahren mitwirken, soweit der dafür
notwendige Ausrüstungs-, Mannschafts- und Ausbildungsstand gegeben ist.
Die
Feuerwehren sind
auch berechtigt,
außerhalb des Bundeslandes
an Übungen und Leistungsbewerben teilzunehmen, über Anforderung Hilfe zu
leisten. Darüber hinaus kann jede Feuerwehr technische und persönliche
Hilfeleistungen erbringen, für die sie ihrer Einrichtung und dem
Ausbildungsstand ihrer Mitglieder nach geeignet sind.
Frage:
Welche
Pflichten kommen auf mich zu, wenn ich Mitglied werde? Habe ich dann auch
Rechte?
Antwort:
In
Feuerwehrkreisen heißt es immer wieder: „Bei der Feuerwehr ist nur der
Eintritt und der Austritt freiwillig“. Natürlich kommen auf Sie einige
Pflichten zu, die Sie befolgen müssen wenn Sie Mitglied einer Freiwilligen
Feuerwehr werden. So haben Sie die Befehle der zuständigen Vorgesetzten zu
befolgen (sowohl im Einsatz als auch im normalen Dienstbetrieb). Ausbildungsmäßig
müssen Sie zumindest den Grundlehrgang absolvieren. Bevor Sie den Grundlehrgang
besuchen können, müssen Sie die vorgesehene feuerwehrinterne Grundausbildung
durchlaufen. Diese Ausbildung erfordert sehr viel Zeit!
Natürlich gibt es
auch sehr viele Rechte, die Ihnen als Feuerwehrmitglied zustehen. Sie dürfen im
Feuerwehrdienst die Feuerwehruniform tragen, haben Stimmrecht in der
Mitgliederversammlung (ausgenommen Feuerwehrjugend!), können an der Wahl des
Feuerwehrkommandanten und des stv. Feuerwehrkommandanten teilnehmen und vieles
mehr.
Frage:
Bekomme
ich für den Dienst in der Feuerwehr ein Entgelt?
Antwort:
Nein. Der Dienst
in der Feuerwehr ist grundsätzlich freiwillig. In bestimmten Fällen kann bei
Einsätzen aber ein nachgewiesener Verdienstentgang oder ein glaubhaft gemachter
Einkommensverlust geltend gemacht werden.
Frage:
Wie
kann ich mir ein Bild von der Feuerwehr machen? Kann ich das FF-Haus einmal
besichtigen oder bei Übungen zuschauen?
Antwort:
Die Türen und
Tore des FF-Hauses stehen gerne für Sie offen. Natürlich können Sie auch bei
Übungen zuschauen und sich so ein besseres Bild über die Arbeit der
Feuerwehren machen. Der Schaukasten beim FF-Haus informiert sie über die
aktuellen Übungs-, Schulungstermine usw..
Der Dienst in der
Feuerwehr ist sehr vielfältig. Anhand einiger Fotos soll dies veranschaulicht
werden:




Fotos © FF
Hafnerbach
Frage:
Danke
für die offenen Antworten! Ich will jetzt Mitglied der FF werden. Gibt es ein
Beitrittsformular, das ich ausfüllen muss?
Antwort:
Das
Beitrittsformular senden wir Ihnen gerne zu (e-Mail: feuerwehr.hafnerbach@gmx.at)
bzw. finden Sie es auch auf der Homepage des NÖ Landesfeuerwehrverbandes: www.noelfv.at
=> „Formulare“ => „Beitrittserklärung“
Stand: Sonntag, 11. Jänner 2009