B E I T R I T T

Frage:

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr werden kann?

Antwort:

Mitglied der Feuerwehrjugend kann man bereits ab vollendetem 10. Lebensjahr werden. Ab vollendetem 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 65. Lebensjahr kann man aktiven Feuerwehrdienst verrichten. Voraussetzung ist, dass man die erforderliche Eignung (gute Kenntnisse der deutschen Sprache, körperliche Gesundheit, ...) besitzt.

Natürlich können auch Frauen einer Freiwilligen Feuerwehr beitreten.

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.

Frage:

Wer entscheidet darüber, ob ich in die Feuerwehr aufgenommen werde?

Antwort:

Der örtlich zuständige Feuerwehrkommandant entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes. Der Vollständigkeit halber sei hier auch angeführt, dass er die Aufnahme ohne Namhaftmachung von Gründen verweigern kann. Der Feuerwehrkommandant muss binnen 3 Monaten über die Aufnahme entscheiden.

Frage:

Was sind eigentlich die Aufgaben einer Feuerwehr?

Antwort:

Aufgaben der Feuerwehren sind primär die Bekämpfung und die Mitwirkung bei der Verhütung von Bränden sowie die Abwehr von örtlichen Gefahren.

Darüber hinaus hat die Feuerwehr für ihre Einsatzbereitschaft Sorge zu tragen. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:

Feuerwehren können auch bei der Abwehr von überörtlichen Gefahren mitwirken, soweit der dafür notwendige Ausrüstungs-, Mannschafts- und Ausbildungsstand gegeben ist. 

Die  Feuerwehren  sind  auch  berechtigt,  außerhalb  des Bundeslandes an Übungen und Leistungsbewerben teilzunehmen, über Anforderung Hilfe zu leisten. Darüber hinaus kann jede Feuerwehr technische und persönliche Hilfeleistungen erbringen, für die sie ihrer Einrichtung und dem Ausbildungsstand ihrer Mitglieder nach geeignet sind.

Frage:

Welche Pflichten kommen auf mich zu, wenn ich Mitglied werde? Habe ich dann auch Rechte?

Antwort:

In Feuerwehrkreisen heißt es immer wieder: „Bei der Feuerwehr ist nur der Eintritt und der Austritt freiwillig“. Natürlich kommen auf Sie einige Pflichten zu, die Sie befolgen müssen wenn Sie Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr werden. So haben Sie die Befehle der zuständigen Vorgesetzten zu befolgen (sowohl im Einsatz als auch im normalen Dienstbetrieb). Ausbildungsmäßig müssen Sie zumindest den Grundlehrgang absolvieren. Bevor Sie den Grundlehrgang besuchen können, müssen Sie die vorgesehene feuerwehrinterne Grundausbildung durchlaufen. Diese Ausbildung erfordert sehr viel Zeit!

Natürlich gibt es auch sehr viele Rechte, die Ihnen als Feuerwehrmitglied zustehen. Sie dürfen im Feuerwehrdienst die Feuerwehruniform tragen, haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung (ausgenommen Feuerwehrjugend!), können an der Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stv. Feuerwehrkommandanten teilnehmen und vieles mehr.

Frage:

Bekomme ich für den Dienst in der Feuerwehr ein Entgelt?

Antwort:

Nein. Der Dienst in der Feuerwehr ist grundsätzlich freiwillig. In bestimmten Fällen kann bei Einsätzen aber ein nachgewiesener Verdienstentgang oder ein glaubhaft gemachter Einkommensverlust geltend gemacht werden.

Frage:

Wie kann ich mir ein Bild von der Feuerwehr machen? Kann ich das FF-Haus einmal besichtigen oder bei Übungen zuschauen?

Antwort:

Die Türen und Tore des FF-Hauses stehen gerne für Sie offen. Natürlich können Sie auch bei Übungen zuschauen und sich so ein besseres Bild über die Arbeit der Feuerwehren machen. Der Schaukasten beim FF-Haus informiert sie über die aktuellen Übungs-, Schulungstermine usw..

Der Dienst in der Feuerwehr ist sehr vielfältig. Anhand einiger Fotos soll dies veranschaulicht werden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fotos © FF Hafnerbach

Frage:

Danke für die offenen Antworten! Ich will jetzt Mitglied der FF werden. Gibt es ein Beitrittsformular, das ich ausfüllen muss?

Antwort:

Das Beitrittsformular senden wir Ihnen gerne zu (e-Mail: feuerwehr.hafnerbach@gmx.at) bzw. finden Sie es auch auf der Homepage des NÖ Landesfeuerwehrverbandes: www.noelfv.at => „Formulare“ => „Beitrittserklärung“

Stand: Sonntag, 11. Jänner 2009